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| Über uns: | Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nordic Outdoor Center Hamburg | ||||||
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Haftungsbestimmung: Es ist bekannt, dass die Teilnahme an Nordic Walking Kursen des NOC Hamburg auf eigene Gefahr erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass geeignete Kleidung und Schuhe zum Nordic Walking angezogen werden sollen. Verletzt sich ein Teilnehmer während des Nordic Walking Kurses infolge fahrlässiger Handlung durch den Trainer besteht für ihn Haftpflichtversicherung. Mit meiner Anmeldung bestätige ich als Teilnehmer, dass ich die Nordic Walking Trainer und die Verantwortlichen des NOC Hamburg für sämtliche Schäden, seien es körperliche, materielle oder immaterielle Schäden, die mir durch die Teilnahme an dem Nordic Walking Kurs entstehen (und nicht durch die Fahrlässigkeit des Trainers zustande gekommen sind) nicht verantwortlich machen kann. Gesundheitlichen Probleme, die durch die Teilnahme an der o.g. Kurs hervorgerufen oder verstärkt werden, unterliegen keinem Versicherungsschutz. Eine Haftung für die durch die Kursteilnahme verursachte Verstärkung bereits bestehender gesundheitlicher Probleme wird nicht übernommen. Der Kursteilnehmer mit bestehenden gesundheitlichen Problemen (z.B. Herz-Kreislauf- Erkrankungen) ist verpflichtet, seine Teilnahme an dem Kurs mit dem behandelnden Arzt abzustimmen und dem Nordic Walking Trainer zu melden. Wir empfehlen vor dem Besuch eines Nordic Walking Kurses eine sportärztliche Untersuchung. Nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine Bestätigung. Die Bezahlung der Kursgebühr erfolgt per Überweisung. Im Preis ist das angeleitete Nordic Walking Training durch einen ausgebildeten Nordic Walking Trainer sowie die Ausleihe der benötigten Nordic-Walking-Stöcke eingeschlossen. Selbstverantwortung: Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung dass er sich für gesund hält (wir empfehlen eine sportärztliche Untersuchung) und selbst die Verantwortung für sein Handeln während des Nordic Walking Kurses trägt. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko Rücktritt: Wenn ein Teilnehmer einen angemeldeten Kursplatz nicht belegen kann, dann bitten wir um eine rechtzeitige Absage (bitte 24 Stunden vor Kursbeginn). Wird der Kurs nicht rechtzeitig abgesagt, so wird die gesamte Kursgebühr im vollen Umfang fällig. Kursausfall durch den Veranstalter: Wir behalten es uns vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl den Kurs 24 Stunden vor Beginn abzusagen. Wir werden uns bemühen, den angemeldeten Teilnehmern einen Alternativtermin anzubieten. Es finden ebenfalls keine Kurse statt bei Eisglätte und Dauerregen. Auch hier wird vom Veranstalter ein Alternativtermin angeboten. Übrigens: Der Übungslauf findet immer statt, wenn es einen Termin gibt, egal, wieviel Teilnehmer kommen. Verhinderung eines Teilnehmers: Wenn ein Teilnehmer verhindert ist an einem Kurstermin bei Kursen die über mehrere Termine gehen, dann kann alternativ eine Einheit bei einem Übungslauftreff nachgeholt werden. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich dies für sich zu organisieren. Der Teilnehmer kann sich bei seinem Nordic Walking Trainer erkundigen, wann und wo er die Möglichkeit hat die Kurstermine beim Übungslauftreff nachzuholen. Teilnahmebestätigung: Bei regelmäßig erfolgter Teilnahme an einem Präventivkurs Nordic Walking (mindestens 80 Prozent Anwesenheit innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als sieben Wochen ) erstellt das NOC Hamburg auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. |
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